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Häusliche Pflege    

Der Staat unterstützt die Leistung von Menschen, die einen Angehörigen oder einen Nachbarn nicht erwerbsmäßig pflegen, mit Geld und einem Bonus in der Rentenversicherung.

Je nachdem, wie zeitaufwendig die Pflege und wie pflegebedürftig der Angehörige ist, wird für die Arbeit von Pflegepersonen bei der Rentenberechnung ein bestimmter fiktiver Verdienst zugrunde gelegt. Dennoch werden nach Erkenntnissen der Deutschen Rentenversicherung immer weniger Pflegebedürftige zu Hause betreut. Von 1997 bis 2007 sank die Zahl von Pflegepersonen, für die Rentenbeiträge fließen um gut 28 Prozent.

  • Mehr Informationen zur ambulanten Pflege finden Sie hier: 

 

Lohnt es sich für Pflegepersonen ?

Es ist zu berücksichtigen, dass die Pflege von Angehörigen eine schwere Belastung -zeitlich, körperlich und oft auch psychisch ist. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zu dem keine Sicherheit das die Höhe der Anrechnungen zu Rentenbeginn eine sinnvolle Rentenzahlung nach Infaltion und Steuer gewährleistet. Es ist somit nicht verdenklich, dass ein Großteil der zu pflegenden Personen in Pflegeheimen oder an privaten Pflegediensten übergeben werden.

1. Die Pflege ist nicht gewerbsmäßig
2. Der neben der Pflege ausgeübte Teilzeitjob darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in Anspruchnehmen
3. Die Pflege muss mindestens 14 Stunden pro Woche umfassen


Die Höhe der für die Pflege gezahlten Rentenbeiträge hängt im Einzelfall von einem fiktiven Arbeitsverdienst ab. Dessen Höhe richtet sich nach der Pflegestufe des Pflegebedürftigen und dem pflegerischen Zeitaufwand pro Woche. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welcher Höhe die Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen bezahlt wird.


Beispiel:

Katarina Schulz hat ihr Voltagsstelle als Sekretärin in eine Halbtagsstelle umgewandelt.
Sie pflegt ihren Vater in der Pflegestufe II eingestuft, wöchentlich 21 Stunden.
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Monatsverdienst West: aus Halbtagsbeschäftigung 950 Euro
Fiktiver Monatsverdienst: für die Pflegetätigkeit 1.344 Euro
Monatlicher Rentenanspruch: aus 1 Jahr Halbtagsjob 10,04 Euro
Monatlicher Rentenanspruch: für 1 Jahr Pflegetätigkeit 14,21 Euro
Monatlicher Gesamtrentenanspruch: 24,25 Euro

Quelle: "zukunft jetzt" 04.2009, Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenanspruch für Katarina Schulz ist somit höher als aus ihrem früheren Vollzeitjob mit 1.900 Euro Monatsverdienst.

Wer jedoch heute seinen Arbeitsplatz aufgibt läuft Gefahr nicht mehr an der Weiterbildung des Beurfsbildes teilnehmen zu können. Eine spätere Rückkehr als Volltagsjob ist eher fraglich. Die Rentenansprüche selbst können in der Höhe selbst sich noch von gesetzeswegen sich ändern. Gibt es eine Einheitsrente später ? Für Personn die nicht aktiv im Arbeitsleben verankert sind, kann dass jedoch eine Bereicherung sein. So kann es z.B.  für Frauen durch die Kombination von Teilzeit, Kindererziehung und Pflege zu einem höheren Rentenanspruch führen.


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