Pflegestufe I
Die Pflegstufe I wird erheblich Pflegebedürftigen gewährt.
Voraussetzung: Der tägliche Hilfebedarf bei den grundpflegerischen Tätigkeiten muss durchschnittlich 2 Verrichtungen mit mindestens 45 Minuten (gesamt 90 Min. Aufwand) je Tag betragen. Dazu kommen 45 Minuten im hauswirtschaftlichen Bereich. Es gilt grundsächlich "ambulant vor stationär"! Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf erhalten einer erhöhte Pflegesach.Sachleistung.
Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe I für das Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016?
olgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2015 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich: mit Demenz monatlich: | 468 Euro 689 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 244 Euro 316 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich (auch teilstationäre Leistungen): zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.064 Euro 266 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 205 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: | 244 Euro |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.612 Euro bis 6 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 4.00 Euro 16.000 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich: erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich: | 104 Euro 208 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 40 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2014 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich: mit Demenz monatlich: | 450 Euro 450 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 235 Euro 305 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.023 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | 200 Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: | 244 Euro |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.550 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich: erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich: | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2012 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich: mit Demenz monatlich: | 450 Euro 450 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 235 Euro 235 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.023 Euro Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: | 244 Euro |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.550 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich: erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich: | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2010 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich: mit Demenz monatlich: | 440 Euro 440 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 225 Euro 255 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.023 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: | 244 Euro |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.510 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich: erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich: | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.07.2008 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich: mit Demenz monatlich: | 420 Euro 420 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 215 Euro 215 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.023 Euro 256 Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: | 215 Euro |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.470 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich: erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich: | 100 Euro 200 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Folgende Leistungen werden erbracht: | 01.01.2007 |
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich: mit Demenz monatlich: | 384 Euro 384 Euro |
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich: mit Demenz monatlich: | 205 Euro 205 Euro |
Stationäre Pflege in Heimen monatlich: zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich: | 1.023 Euro Euro |
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: | Euro |
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich: | Euro |
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich: (z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte) | 1.470 Euro bis 4 Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis: wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal: | 2.557 Euro 10.228 Euro |
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen jährlich: erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich: | 460 Euro 0 Euro |
Pflegehilsmittel monatlich | 31 Euro |
Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.
Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen z. B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.
Zusätzliche Verhinderungspflege: Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zur Höhe in der o.g. Tabelle übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zur Höhe in der o.g. Tabelle.
Das Pflegegeld wird ab 2015 währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.
Wer ist eine Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad?
A) Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB) sind:
- Eltern
- Großeltern
- Kinder
- Enkelkinder
- Geschwister
B) Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB) sind.
- Stiefeltern
- Schwiegereltern
- Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter
- Stiefgroßeltern
- Stiefkinder
- Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
- Stiefenkelkinder
- Ehefrau/Ehemann des Enkels
- Schwager und Schwägerin
Ein Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für im Haushalt lebende Personen besteht nicht.