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Pflegestufen bis 31.12.2016

Mit dem 01.02.017 trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit der Änderung der Pflegestufen auf Pflegegrade haben sich auch die Anspruchsgrundlagen, die Anzahl der Pflegegrade und die Höhe der gesetzlichen Leistungen geändert.

Bert Heidekamp
Analyst, Sachverständige und Versicherungsmakler

Pflegestufe I


Die Pflegstufe I wird erheblich Pflegebedürftigen gewährt.

Voraussetzung: Der tägliche Hilfebedarf bei den grundpflegerischen Tätigkeiten muss durchschnittlich 2 Verrichtungen mit mindestens 45 Minuten (gesamt 90 Min. Aufwand) je Tag betragen. Dazu kommen 45 Minuten im hauswirtschaftlichen Bereich. Es gilt grundsächlich "ambulant vor stationär"! Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf erhalten einer erhöhte Pflegesach.Sachleistung. 

Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe I für das Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016?

  1. 2015
  2. 2014
  3. 2012
  4. 2010
  5. 2008
  6. 2007
olgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2015
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
468 Euro
689 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
244 Euro
316 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich (auch teilstationäre Leistungen):
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.064 Euro
266 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.612 Euro
bis 6 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
4.00 Euro
16.000 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
104 Euro
208 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 40 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2014
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
450 Euro
450 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
235 Euro
305 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2012
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
450 Euro
450 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
235 Euro
235 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
  Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2010
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
440 Euro
440 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
225 Euro
255 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  244 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.510 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.07.2008
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
420 Euro
420 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
215 Euro
215 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  215 Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2007
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst) monatlich:
mit Demenz monatlich:
384 Euro
384 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
205 Euro
205 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.023 Euro
  Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich:  Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:  Euro
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen jährlich:
erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz monatlich:
460 Euro
0 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen z. B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.

Zusätzliche Verhinderungspflege:
Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zur Höhe in der o.g. Tabelle übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zur Höhe in der o.g. Tabelle.

Das Pflegegeld wird ab 2015 währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.

Wer ist eine Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad?

A) Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB) sind:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister

B) Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB) sind.

  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern
  • Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter
  • Stiefgroßeltern
  • Stiefkinder
  • Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
  • Stiefenkelkinder
  • Ehefrau/Ehemann des Enkels
  • Schwager und Schwägerin

Ein Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für im Haushalt lebende Personen besteht nicht.


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