Ausschluss von Infektionen und Vergiftungen
(Immun-Klausel)
Ein Unfall muss nicht zwangsläufig immer ein körperlicher Unfall auf der Straße, zu Hause oder im Beruf sein, es können auch Gesundheitsschäden im Rahmen einer erweiterten Infektionsklausel (mehr als nur Tollwut und Wundstarrkrampf) versichert sein.
Bei einigen Versicherer sind bis zu ca. 30 oder mehr Infektionskrankheiten mitversichert, z.B. Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Gürtelrose/Windpocken, Kinderlähmung (Poliomyolitis), Fleckfieber, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/ Tsetse-Krankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus und andere. Besonders im Urlaub oder durch Tierbisse können Übertragungsrisiken bestehen.
Damit stellt sich auch gleich die Frage, ob auch Gesundheitsschäden durch Zeckenbisse, Insektenstiche oder sonstigen Tierbisse mitversichert sind. Sind z.B. nur die Folgen von Zeckenbissen versichert, dann besteht kein Versicherungsschutz für Insektenstiche oder Tierbisse.
Auch der Ausschluss von Infektionen durch Haut- und Schleimhautverletzungen sind nicht selten. Vorteilhaft sind zudem Klauseln, die nicht ab dem Zeitpunkt des Unfalls, sondern ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung den Versicherungsschutz gewähren. Sonst besteht eventuell kein Schutz, wenn die Ursache des Leistungsfalls vor dem Vertragsbeginn lag, aber die Folgen erst später – nach Vertragsbeginn - festgestellt wurden.